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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INTERNET- DIENSTLEISTUNGEN

§1 Anwendungsbereich
§2 Leistungen von xtc-services
§3 Verpflichtungen des Kunden
§4 Gebühren und Zahlungsbedingungen
§5 Garantien
§6 Lizenzen und geistiges Eigentum
§7 Vertraulichkeit
§8 Haftung
§9 Vertragsdauer und Vertragsänderung
§10 Teilnichtigkeit / Anfechtbarkeit



1 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und xtc-services über die Erbringung von (Dienstleistung oder Dienstleistungen) abgeschlossenen Vertrages (Vertrag). Weitere Bestandteile dieses Vertrages sind die allgemeinen Internet-Benutzungsrichtlinien (Benutzungsrichtlinien). Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn xtc-services nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2 Leistungen von xtc-services
xtc-services wird dem Kunden die vereinbarten Dienstleistungen erbringen. Falls der Kunde innerhalb von fünf Tagen seit der Inbetriebsetzung einer Dienstleistung xtc-services informiert, dass die Dienstleistung nicht das vereinbarte Niveau erreicht, wird xtc-services innerhalb angemessener Zeit das vereinbarte Niveau erstellen, wenn die Dienstleistung tatsächlich davon abweichen sollte.

Falls eine Dienstleistung nach ihrer Inbetriebsetzung das vereinbarte Niveau nicht mehr erreicht, ist der Kunde ausschliesslich berechtigt, die in diesem Vertrag für solche Ausfälle vereinbarten Nachbesserungsleistungen bzw. Gutschriften von xtc-services in Anspruch zu nehmen. Weitergehende Ansprüche (Wandlung, Minderung, Schadenersatz, etc.) sind soweit ausgeschlossen, als dies die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erlauben.

3 Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Gebühren gemäss den in den AGB festgelegten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Der Kunde stellt sicher, dass er die Dienstleistungen nicht in rechtswidriger Weise nutzt. Er verhält sich gemäss den in den Benutzungsrichtlinien der xtc-services festgelegten Grundsätzen.

Der Kunde stellt xtc-services auf erstes Verlangen die erforderlichen Kundendaten, Texte, Inhalte, Software und andere von xtc-services benötigten Materialien (Kundendaten) zu, damit xtc-services die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandelt.

Falls xtc-services nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, ist es dem Kunden nicht erlaubt, irgendwelche Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, Dritten zugänglich zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch Dritte nutzen zu lassen.

4 Gebühren und Zahlungsbedingungen
xtc-services stellt dem Kunden die Gebühren in der im Vertrag vereinbarten Periodizität, alle anderen Gebühren unmittelbar nach der Erbringung der Dienstleistung in Rechnung. Der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren sowie die gesetzlich vorgeschriebene MwSt., innerhalb von 10 Tagen vollumfänglich zu bezahlen (Verfalltag). Die von xtc-services dem Kunden gewährten Gutschriften werden dem Kunden nach Möglichkeit auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

xtc-services behält sich das Recht vor, vom Kunden eine angemessene Gebühr für Zusatz-Leistungen zu verlangen, die die direkte oder indirekte Folge von Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden sind. xtc-services wird den Kunden über die Vornahme der Zusatz-Leistung vorgängig schriftlich informieren.

Sollte der Kunde die oben genannte Zahlungsbedingung verletzen, ist xtc-services zur Erhebung von 8% Verzugszins berechtigt. xtc-services ist berechtigt, gegebenenfalls andere Vereinbarungen zu kündigen. Überdies hat xtc-services das Recht, ihre Dienstleistungen ab Eintritt des Zahlungsverzuges des Kunden zu sistieren.

Falls der Kunde die Angemessenheit einer Rechnung oder eines Teilbetrages einer Rechnung von xtc-services bestreitet, hat er xtc-services umgehend schriftlich zu informieren und xtc-services entsprechend zu dokumentieren. Der Kunde hat den unbestrittenen Teil der Rechnung bis spätestens zum Verfalltag zu bezahlen. Falls der Kunde die Rechnung nicht spätestens bis zum Verfalltag bei xtc-services beanstandet, gilt die Rechnung als genehmigt. Falls Auseinandersetzungen betreffend der Angemessenheit einer Rechnung zugunsten des Kunden ausgehen, schreibt xtc-services dem Kunden den entsprechenden Betrag auf der nächsten Rechnung gut. Falls solche Auseinandersetzungen zugunsten von xtc-services ausgehen, ist der Kunde verpflichtet, xtc-services den entsprechenden Betrag innerhalb von 10 Tagen (Verfalltag) zu bezahlen. Falls Auseinandersetzungen betreffend der Angemessenheit einer Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen gütlich beigelegt werden können, ist jede Partei zur Geltendmachung ihrer Forderung auf dem Rechtsweg berechtigt.

5 Garantien
xtc-services steht dafür ein, dass ihre Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht erbracht werden. xtc-services übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte und Eingriffe Dritter (einschliesslich sog. Computerviren). xtc-services kann nicht garantieren, dass ihre Dienstleistungen ununterbrochen auf dem Internet oder anderen Netzwerken (nachfolgend Netzwerke) verfügbar sind und dass die Netzwerke die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung übermitteln. xtc-services steht auch nicht für die Richtigkeit von Daten ein, die der Kunde unter Verwendung von Dienstleistungen von xtc-services über die Netzwerke transportiert. xtc-services gibt im weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von xtc-services und ihren Subakkordanten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.

Der Kunde verpflichtet sich, dass die von ihm xtc-services zur Verfügung gestellten Kundendaten inhaltlich adäquat und verlässlich sind, so dass sie von xtc-services zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung verwendet werden können. Der Kunde steht dafür ein, dass die Kundendaten weder einen rechtswidrigen noch unsittlichen Inhalt aufweisen. Diesbezüglich gelten die Benutzerrichtlinien.

6 Lizenzen und geistiges Eigentum
xtc-services gewährt dem Kunden an den aufgrund dieses Vertrages entwickelten Softwarekomponenten ein zeitlich und örtlich eingeschränktes, nicht exklusives Verwendungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, die Softwarekomponenten im eigenen Unternehmen sowie in von ihm kapitalmässig und stimmenmässig beherrschten Tochtergesellschaften zu verwenden. Das Recht zur Verwendung der Softwarekomponenten erlischt mit der Beendigung dieses Vertrages.

Von xtc-services entwickelte Module und Erweiterungen, dürfen nur pro Domain verwendet werden, ausgenommen spezielle Abmachungen, welche auf der Rechnung durch xtc-services vermerkt wurden. Sollten Module auf mehreren Domains eingesetzt werden, fragen Sie uns nach einem Spezialpreis. Copyright in den Modulen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genemigung der xtc-services entfernt werden. Eine erlaubte Entfernung des Copyrights wird auf der Rechnung vermerkt. Module werden nur teils unter GPL Lizenz erstellt, diese sind unverschlüsselt.

Der Kunde gewährt xtc-services ein nicht exklusives, unentgeltliches, weltweites Verwendungsrecht an den Kundendaten, damit xtc-services die vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann.

Wenn die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung die Verwendung von rechtlich geschützten Inhalten (Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Patente, Designrechte, Rechte an Datensammlungen u.ä.) und Software von Dritten (Drittinhalten) erforderlich macht, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Drittinhalten beizubringen und xtc-services über die Bedingungen der Nutzungsrechte zu informieren. xtc-services berät den Kunden gegen Kostenersatz bei der Einholung der Nutzungsrechte.

Der Kunde kann mit xtc-services vereinbaren, dass xtc-services für die Einholung der Nutzungsrechte an Drittinhalten besorgt ist. In diesem Fall wird der Kunde xtc-services einen entsprechenden Auftrag erteilen.

7 Vertraulichkeit
xtc-services und der Kunde verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter, beigezogenen Hilfspersonen und Subakkordanten gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Informationen, die allgemein zugänglich bzw. schon bekannt sind, noch für solche, die ohne Zutun des Informationsempfängers offenkundig oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Auskunftspflichten.

8 Haftung
Für Schäden, die auf ein vertragswidriges Verhalten von xtc-services oder von ihr beigezogener Dritter zurückzuführen sind, haftet xtc-services insgesamt nur bis zum Betrag der vom Kunden zu bezahlenden Vergütung für die Schadensverursachende Dienstleistung, höchstens aber bis zum Betrag von CHF 50'000.- pro Schadensereignis, sofern grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Jede weitergehende Haftung von xtc-services, ihrer Subakkordanten und Erfüllungsgehilfen, insbesondere für Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Verdienst- oder Produktionsausfall, Datenverlust sowie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen. Datensicherung ist Grundsätzlich Aufgabe des Kunden.

9 Vertragsdauer und Vertragsänderung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch für eine im Vertrag festgelegte Mindestdauer abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf ein Monatsende (erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer) gekündigt werden, Resellerpakete 60 Tage (erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer), sofern im Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthalten sind. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiters Jahr, wenn der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht kündigt. Die Kündigung des Vertrages ist mittels eingeschribenen Brief vorzunehmen.

xtc-services ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt und die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Nachfrist von 5 Tagen beseitigt. Als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

  • Funktionsfehler der Kundendaten, welche die Funktionsfähigkeit der Server von xtc-services beeinträchtigen;
  • Verstoss gegen die im Rahmen dieses Vertrages gültigen Benutzerrichtlinien;
  • Verletzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
  • Adressänderungen nicht bekanntgegeben werden

Falls der Konkurs über den Kunden eröffnet, dem Kunden die Nachlassstundung gewährt oder gegen den Kunden Verlustscheine ausgestellt werden oder auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, oder wenn sich das Unternehmen des Kunden in Liquidation begibt, hat xtc-services das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine Bankgarantie für die Bezahlung der Gebühren oder eine direkte Einzahlung von mindestens 6 Monaten erbringt.

xtc-services behält sich vor, diese AGB und die Benutzungsrichtlinien bei Bedarf zu ändern.

Der Kunde darf diesen Vertrag nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis von xtc-services auf einen Dritten übertragen, wobei xtc-services das Einverständnis in der Regel nur verweigern wird, wenn der Dritte in einem wettbewerbsähnlichen Verhältnis zu xtc-services steht.

10 Teilnichtigkeit / Anfechtbarkeit
Falls eine zuständige Behörde in einem Entscheid eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. xtc-services ersetzt diesfalls nichtige bzw. unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen.

Internet- & Benutzerrtichtlinien sind Bestandteil dieser AGB's.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil von xtc-services. xtc-services ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.

Stand 01.01.2007


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